Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg

Darstellung von Projekten und weitere Informationen

 

Was soll mit dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg erreicht werden?

Wie Mecklenburg-Vorpommern als Ganzes, so hat sich auch Vorpommern und das östliche Mecklenburg insgesamt positiv entwickelt. Aber natürlich gibt es immer noch Bereiche, in denen es einen Nachholbedarf im Vergleich zum westlichen Landesteil gibt. So ist die Wirtschaftskraft noch immer geringer, die infrastrukturelle Anbindung schlechter. Und auch die Arbeitslosigkeit ist immer noch höher. Strukturprobleme zeigen sich besonders im ländlichen Raum und jenseits der Küstenregionen.

Die Mittel des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg sollen dazu beitragen, den dortigen Entwicklungs­prozess zusätzlich zu unterstützen – gerade in solchen Bereichen, wo andere Förder­instrumente nicht greifen oder nicht ausreichen.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

Mit den Mitteln des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg sollen die dortige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung, der gesellschaftliche Zusammenhalt und die regionale Identität zusätzlich gefördert werden. Insbesondere sollen solche Maßnahmen gefördert werden, für die aus bestehenden Förderprogrammen erforderliche Fördermittel nicht, nicht in der erforderlichen Höhe oder nur unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg (z.B. zur Finanzierung von Eigenanteilen) eingeworben werden können.

Wer kann eine Förderung aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg erhalten?

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kleinere Gemeinden,
  • juristische Personen des Privatrechts, z. B. Vereine,
  • Personengesellschaften,
  • natürliche Personen und Initiativen, sofern Letztere eine natürliche Person als verantwortliche Person benennen.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Bitte beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben kurz auf dem Formular "Projektskizze" und senden Sie uns dieses ganz einfach per E-Mail, Fax oder Post zu. Gerne können Sie Anlagen beifügen. Ihr Ziel sollte sein, dass wir uns anhand Ihrer Dokumente ein möglichst gutes Bild von Ihrem Vorhaben machen können. Stellen Sie heraus, was das Besondere daran ist, was es förderwürdig macht und inwieweit es zu den Zielen des Vorpommern-Fonds passt.

Wir melden uns nach Eingang der Unterlagen bei Ihnen, auch wenn wir weitere Angaben benötigen oder Fragen haben.

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns – in der Regel mindestens zwei Monate – und bevor Sie Ihr Vorhaben beginnen, da eine Förderung sonst grundsätzlich nicht erfolgen kann. Wichtig; Als Beginn gilt auch schon der Abschluss eines Vertrages über eine Lieferung oder Leistung für Ihr Vorhaben. Fristen sind ansonsten nicht zu beachten.

Was muss ich beachten, wenn ich bei mehreren Stellen Fördermittel beantrage?

Es besteht die Möglichkeit, eine Zuwendung aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg mit anderen Fördermitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes zu kombinieren oder auch das Geld aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg zur Finanzierung des Eigenanteils bei anderen Förderprogrammen zu verwenden.

Sind im Rahmen der Projektfinanzierung weitere Zuwendungsgeber involviert bzw. die Beantragung von Drittmitteln beabsichtigt, werden die Antragstellerinnen und Antragsteller gebeten, in den Unterlagen darauf hinzuweisen und eine zeitgleiche Einreichung der Anträge bei den entsprechenden Bewilligungs­behörden sicherzustellen.

So wären z.B. bei einer Kofinanzierung zwischen Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg sowie der Kulturförderung durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten zeitgleich ein entsprechender Antrag auf Kulturförderung beim Ministerium sowie eine Projektskizze beim Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg einzureichen, in denen wechselseitig auf den anderen Zuwendungsgeber hingewiesen wird. So kann die Gesamtfinanzierung geklärt werden. Ggf. ist auch die Zusammenfassung der Fördermittel aus beiden Quellen in einem Zuwendungsbescheid möglich, was im weiteren Verfahren vieles vereinfacht.

Wohin sende ich die Projektskizze und an wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Kontakt

Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg -
Staatskanzlei
19048 Schwerin
Ansprechpartner:
Sebastian Inwald
Telefon: 03971 - 24693-1074

Kontakt

Ansprechpartner (nur für Projekte im Rahmen des Caspar-David-Friedrich-Jahres 2024)
Maximilian Rieck
Telefon: 03834 - 8536-2144

Wie sieht das Entscheidungsverfahren aus?

Das Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren umfasst drei Schritte:

Schritt 1: Vorprüfung

Nachdem Sie eine Eingangsbestätigung für Ihre Projektskizze erhalten haben, prüfen wir zunächst, ob für Ihr Vorhaben noch andere Fördermöglichkeiten in Betracht kommen, z.B. nach einer Förderrichtlinie des Landes. Das tun wir, um die begrenzten Mittel des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg möglichst sparsam einzusetzen und für dieses Gebiet einen möglichst großen Effekt zu erzielen. Im Erfolgsfall melden wir uns bei Ihnen und stellen umgehend den Kontakt zum alternativen Zuwendungsgeber her.

Schritt 2: Vorantragsverfahren

Wenn wir keine alternative Förderquelle finden oder diese nicht ausreicht, legen wir Ihr Vorhaben dem Förderrat des Rates für Vorpommern und das östliche Mecklenburg vor. Das dreiköpfige Gremium tagt in der Regel einmal monatlich. Auf Basis seines Votums entscheidet der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg über die Förderwürdigkeit des Vorhabens und die Höhe des Zuschusses. Beträgt der Zuschuss mehr als 75.000 Euro, muss zusätzlich der Rat für Vorpommern und das östliche Mecklenburg als Ganzes ein Votum abgeben. Dieser trifft sich einmal pro Quartal.

Schritt 3: Antragsverfahren

Das Ergebnis der Bewertung durch den Förderrat bzw. Rat für Vorpommern und das östliche Mecklenburg  teilt Ihnen in der Regel das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) mit. Ist eine positive Bewertung erfolgt, erhalten Sie verbunden mit der Förderzusage das Antragsformular des LFI, in dem die Angaben der Projektskizze noch etwas ergänzt werden müssen. Nach Eingang und Prüfung des Antrages erstellt das LFI einen Zuwendungsbescheid. Dieser wird Ihnen zugesandt oder vom Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg überreicht.

Was ist nach Förderzusage/Zuwendungsbescheid zu tun?

1. Freuen.

2. Mittel abrufen.

3. Bei allen Publikationen im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben ist das Logo des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg zu verwenden (Das neue Logo wird derzeit noch erarbeitet). Bei Baumaßnahmen ist an geeigneter Stelle unter Verwendung des Logos während der Bauzeit und nach Fertigstellung auf einem Schild auf die Förderung durch den Fonds hinzuweisen.

Dokumente zum Download